Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Elenie, Kathrin Walker, Erste Wiek rechts 83, 26871 Papenburg (nachfolgend „Elenie" genannt) und dem Auftraggeber über Design-, Software- und damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Elenie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Elenie in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos leistet.

1.2 Auftraggeber

Elenie richtet sich mit ihren Leistungen sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Hinweis für Verbraucher: Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Bei individuell erstellten Werken (z. B. Logodesign, Softwareentwicklung, individuelle Webprojekte) ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die Werke unmittelbar auf Basis der Vorgaben des Auftraggebers angefertigt werden. Beginnt Elenie auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung, erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung.

1.3 Änderungen der AGB

Elenie ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform anzupassen, sofern ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. Gesetzesänderungen, technische Entwicklungen, geänderte Rahmenbedingungen). Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich stören. Der Auftraggeber kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen; unterbleibt der Widerspruch fristgerecht, gelten die Änderungen als genehmigt. Elenie weist in der Mitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von Elenie sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Elenie die Auftragserteilung des Auftraggebers in Textform bestätigt. Die Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.

§ 3 Vergütung, Zahlung und Verzug

3.1 Anzahlung und Rechnungsstellung

Bei Einmalprojekten (z. B. Logodesign, App- oder Webentwicklung) ist eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig. Die verbleibenden 50 % werden nach Fertigstellung und vor Übergabe der Arbeitsergebnisse fällig. Bei Projekten ab einem Netto-Auftragswert von 5.000 € kann abweichend ein individueller Zahlungsplan vereinbart werden.

Rechnungen werden per E-Mail übermittelt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von Elenie.

3.2 Laufende Leistungen

Bei laufenden Leistungen (z. B. Wartung, Hosting, Beratungsretainer) ist die Vergütung monatlich im Voraus fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

3.3 Preisanpassungen

Elenie ist berechtigt, vereinbarte laufende Vergütungen einmal jährlich anzupassen, wenn sich die maßgeblichen Kosten (z. B. Hosting, Lizenzen, allgemeine Betriebskosten) wesentlich verändert haben. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Auftraggeber kann die Preisanpassung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Ende des laufenden Monats kündigen. Unterbleibt die Kündigung, gilt die Anpassung als akzeptiert.

3.4 Fälligkeit und Verzug

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist Elenie berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs bleiben vorbehalten.

3.5 Leistungseinstellung bei Verzug

Befindet sich der Auftraggeber mit einem Betrag, der dem durchschnittlichen monatlichen Entgelt der letzten drei Monate entspricht, seit mindestens vier Wochen in Verzug, ist Elenie berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt während der Einstellung bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 4 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

Für laufende Leistungsverhältnisse (z. B. Wartung, Hosting, Betreuungsretainer) beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate, sofern nicht abweichend vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Elenie liegt insbesondere vor bei anhaltendem Zahlungsverzug des Auftraggebers, schwerwiegenden Vertragsverstößen trotz Abmahnung oder Insolvenzantrag des Auftraggebers.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Auf Einmalprojekte findet dieser Paragraph keine Anwendung.

§ 5 Leistungen

5.1 Leistungsumfang

Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der in Textform geschlossene Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um Zeiträume, in denen der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkung nicht erbringt, sowie um Zeiträume höherer Gewalt oder sonstiger von Elenie nicht zu vertretender Hinderungsgründe.

5.2 Revisionsrunden

Im vereinbarten Projektpreis sind zwei Korrekturschleifen (Revisionsrunden) enthalten, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Jede weitere Korrekturschleife wird nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz oder einem gesondert angebotenen Pauschalpreis abgerechnet. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers auf einen vollständigen Entwurfsstand.

5.3 Leistungsänderungen

Elenie behält sich vor, einzelne Bestandteile ihrer Leistungen aus sachlichen Gründen (z. B. technische Verfügbarkeit, Änderungen bei Drittanbietern, gesetzliche Vorgaben) zu ändern oder durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, soweit der Vertragszweck insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

5.4 Subunternehmer

Elenie ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

5.5 Mängelanzeige

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich und in Textform gegenüber Elenie anzuzeigen. Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen der Textform; eine Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

6.1 Mitwirkung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Elenie alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Elenie und führen zu einer entsprechenden Verlängerung vereinbarter Fristen. Zieht der Auftraggeber zur Mitwirkung Dritte heran, haftet er für diese wie für eigene Erfüllungsgehilfen.

6.2 Richtigkeit der Angaben

Der Auftraggeber ist verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben zu machen und Elenie unverzüglich über wesentliche Änderungen zu informieren.

6.3 Rechtskonforme Nutzung und Freistellung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Elenie erstellten Werke und bereitgestellten Dienste ausschließlich rechtskonform zu nutzen und keine Rechte Dritter zu verletzen (insbesondere Urheber-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte). Bei einem Verstoß ist Elenie berechtigt, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung einzustellen.

Der Auftraggeber stellt Elenie von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf schuldhaftem Verhalten des Auftraggebers oder von ihm bereitgestellten Inhalten beruhen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

6.4 Inhalte des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Bilder, Texte, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Elenie übernimmt keine Haftung für rechtsverletzende Inhalte des Auftraggebers.

6.5 Datensicherung

Soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang von Elenie gehört, ist der Auftraggeber selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von Elenie erstellten Werke (Designs, Quellcodes, Konzepte, Texte, sonstige Arbeitsergebnisse) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Elenie. Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet.

Umfang und Art der Rechteübertragung nach vollständiger Zahlung richten sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung im jeweiligen Auftrag. Soweit nichts abweichend vereinbart ist, räumt Elenie dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Elenie zulässig.

Elenie ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden (z. B. Portfolio, Website, Social Media), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 8 Haftung

Elenie, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung von Elenie für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von Elenie je Schadensereignis auf die Höhe der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung begrenzt.

Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Elenie übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Funktion oder Sicherheit von Diensten Dritter (z. B. Hosting-Anbieter, externe Schnittstellen, Drittanbieter-Software), soweit diese nicht von Elenie vertraglich geschuldet sind.

§ 9 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und geben diese nicht ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiter. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

Ausgenommen sind Informationen, die bei Vertragsschluss öffentlich bekannt waren oder es nachträglich ohne Pflichtverletzung werden, dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Abtretung

Der Auftraggeber kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Elenie an Dritte abtreten. Elenie darf die Zustimmung nicht unbillig verweigern.

10.2 Gerichtsstand und Rechtswahl

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Elenie (Papenburg). Elenie ist berechtigt, alternativ am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Auf alle Vertragsverhältnisse findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.